Zuschuss für Studierende in akuter Notlage
Seit 16.06.2020 können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen.
Dienstag, 16.06.2020 12:46
